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Am 6. März 2024 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) den Entwurf einer Modulverlautbarung über die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Der Entwurf des IDW RS FAB 100 ESRS-Modulverlautbarung sieht derzeit fünf Module zu den zentralen Themenbereichen Wesentlichkeitsanalyse und Berichterstattung vor. Im Einzelnen sind dies:

  • M1.1 – Verknüpfung der Wesentlichkeitsanalyse mit dem Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit
  • M1.2 – Einbeziehung von betroffenen Interessenträgern in die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS
  • M1.3 – Beurteilung der Wesentlichkeit bei diversifizierten Konzernen
  • M1.4 – Beurteilung der Wesentlichkeit der Auswirkungen in der Wertschöpfungskette
  • M2.1 – Einbeziehung von für den Konzernabschluss unwesentlichen Tochterunternehmen in die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung

Für den Entwurf ist eine Konsultationsphase bis zum 30. Juni 2024 vorgesehen, in der die interessierte Öffentlichkeit den Entwurf kommentieren kann.

In seiner Pressemitteilung kündigt das IDW zudem die zeitnahe Veröffentlichung weiterer Modul-Entwürfe an.

Die Pressemitteilung sowie der Entwurf der Modulverlautbarung sind auf der Webseite des IDW verfügbar.

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