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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (Wachstumschancengesetz) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT Drs. 20/10410) vom 21. Februar 2024 zugestimmt.

Das Gesetzt bündelt vorwiegend bilanzsteuerrechtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Liquiditätssituation der Unternehmen sowie zur Vereinfachung des Steuersystems und bürokratischen Entlastung kleinerer Betriebe.

Zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzes zählen:

  • die Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von fünf Prozent,
  • die Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für neun Monate,
  • die auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer),
  • die Anhebung des Abschreibungssatzes für Sonderabschreibung nach § 7g EstG auf 40 Prozent, sowie
  • die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.

Weitere Regelungen betreffen die Vereinfachung und Modernisierung des Steuerrechts sowie die Förderung der Steuerfairness.

Die zunächst geplante Klimaschutz-Investitionsprämie ist nicht mehr Teil des Wachstumschancengesetzes.

Das Gesetzgebungsverfahren ist erst mit Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt abgeschlossen.

Die Fassung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses BT Drs. 20/10410 finden Sie hier.

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