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Das DRSC hat am 27. Februar 2024 den Entwurf des Änderungsstandards Nr. 14 zur Änderung des DRS 18 Latente Steuern veröffentlicht (E-DRÄS 14).

Grund für die Überarbeitung von DRS 18 Latente Steuern ist die Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen wurde das Mindeststeuergesetz eingeführt und unter anderem Ergänzungen im HGB und EGHGB vorgenommen. Wir berichteten hierzu ausführlicher in den Express Accounting News 1/2024.

Das DRSC empfiehlt, die Angabe der erwarteten Auswirkungen auf den Konzern bei der Anwendung der Mindeststeuergesetze über den Wortlaut des § 314 Abs. 1. Nr. 22a HGB hinaus auch für die Geschäftsjahre zu machen, in denen die Mindeststeuergesetze in Kraft getreten, jedoch noch nicht anzuwenden sind.

Im Rahmen der Änderungen werden auch redaktionelle Änderungen an dem Standard und die Umbenennung des Standards in Latente Steuern im Konzernabschluss vorgeschlagen.

Die Kommentierungsfrist, einschließlich der vom DRSC gestellten Frage, ob der oben dargestellten Empfehlung zugestimmt wird, endet am 12. April 2024.

Der E-DRÄS 14 ist auf der Homepage des DRSC abrufbar.

KPMG Express Accounting News

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