• 1000

Das Bundesministerium der Justiz hat am 22. Dezember 2023 in ihrer Pressemitteilung auf die am selben Tag veröffentlichte Formulierungshilfe zu Änderungen des Handelsgesetzbuchs und des Einführungsgesetztes zum Handelsgesetzbuch aufmerksam gemacht. Die geplanten Änderungen dienen der Anhebung der monetären Schwellenwerte („Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“) in §§ 267, 267a und 293 HGB zur Bestimmung der Größenklassen von Unternehmen und Konzerne jeweils um rund 25 %.

Mit der Schwellenwertanhebung wird die am 21. Dezember 2023 veröffentlichte Delegierte Richtlinie 2023/2775 der Kommission vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen umgesetzt. Die neuen Schwellenwerte sind nach der geplanten Gesetzesänderungen wie auch nach den europäischen Regelungen verpflichtend auf die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.

Die von der EU-Kommission eingeräumte Möglichkeit, nach der die Mitgliedstaaten eine freiwillige Schwellenwerteanhebung für das Geschäftsjahr 2023 erlauben dürfen, soll im HGB umgesetzt werden. Damit wird den Unternehmen ein Wahlrecht eingeräumt, die höheren Schwellenwerte bereits rückwirkend auf (Konzern-)Abschlüsse und (Konzern-)Lageberichte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen (bspw. für das kalendergleiche Geschäftsjahr 2023).

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz finden Sie hier. Die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof finden Sie hier.

KPMG Express Accounting News

So kontaktieren Sie uns

Mein Profil

Speichern Sie Inhalte, verwalten Sie Ihre Bibliothek und teilen Sie die Inhalte mit Ihrem Netzwerk.