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Das Bedürfnis, gemeinnütziges Engagement über eine Spende zu unterstützen, ist grenzüberschreitend. Denn Krisen wie Klimawandel, Hungersnöte oder Kriege sind es auch. Allerdings bergen Spenden ins Ausland steuerliche Fallstricke.

Steuerliche Privilegierung von Spenden

In Deutschland sind Spenden an gemeinnützige Organisationen bis zu einer bestimmten Höhe grundsätzlich als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzbar. Seit 2010 gilt dies auch für Auslandsspenden an gemeinnützige Organisationen aus EU- und EWR-Mitgliedstaaten, nicht jedoch aus Drittstaaten.

Erfüllen der Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts und Nachweispflicht

Auslandsspenden sind für Inländer:innen in Deutschland allerdings nur dann abzugsfähig, wenn der im Ausland ansässige gemeinnützige Spendenempfänger die Vorgaben des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts erfüllt und Spendende dies dem deutschen Finanzamt auch nachweisen.

Diese Voraussetzungen umfassen beispielsweise die Rechtsform und die konkrete, auf die besondere Zwecksetzung hin ausgestaltete Satzung.

Die Anerkennung einer Organisation als gemeinnützig in einem Mitgliedstaat hat gemäß Rechtsprechung des EuGH nicht automatisch die Anerkennung in Deutschland zur Folge. Ausländische Organisationen folgen typischerweise dem Recht ihres Ansässigkeitsstaats. Ferner vertritt die deutsche Finanzverwaltung oft restriktive, zum Teil europarechtlich fragwürdige Auffassungen darüber, was das Erfüllen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts erfordert.

Was ist zu beachten?

Um den Spendenabzug nicht zu gefährden, sollten Spenden ins Ausland nebst entsprechender Nachweispflichten vorab unbedingt steuerrechtlich geprüft werden. Als Alternative sind Spenden an Organisationen zu empfehlen, die in Deutschland als gemeinnützig anerkannt sind. Diese können nach Maßgabe des Gemeinnützigkeitsrechts sowohl selbst im Ausland tätig sein oder ausländische gemeinnützige Organisationen finanzieren. Entsprechend kann es vorteilhaft sein, Zuwendungen über solche Intermediäre an im Ausland als gemeinnützig anerkannte Organisationen weiterzugeben.