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Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 15. Dezember 2023 den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Stiftungen (IDW ERS HFA 5 n.F.) verabschiedet und auf der Webseite des IDW veröffentlicht.

Mit dem am 1. Juli 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wurde das Stiftungsprivatrecht teilweise reformiert. Hinsichtlich der Rechnungslegung wurden insbesondere Struktur und Posten des Vermögens und des Eigenkapitals der Stiftung erstmals bundeseinheitlich geregelt.

Aufgrund der Reform des Stiftungsprivatrechts war eine Überarbeitung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Stiftungen (IDW RS HFA 5) notwendig. Insbesondere die Aussagen zur Struktur und zum Erhalt von Posten des Stiftungsvermögens sowie zu einzelnen Posten des Eigenkapitals der Stiftung wurden überarbeitet, zudem wurden Verweise aktualisiert.

Der FAB empfiehlt, bereits den Entwurf der Neufassung der Verlautbarung anzuwenden.
Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf werden vom IDW bis zum 30. April 2024 erbeten.

Den Entwurf können Sie hier herunterladen.

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