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Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 14. Dezember 2023 den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 41 n.F.) verabschiedet und auf der Webseite des IDW veröffentlicht.

Mit dem am 1. März 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) vom 22. Februar 2023 wurden die Rechtsgrundlagen u.a. für grenzüberschreitende Formwechsel von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU geschaffen.

Anlässlich dieser Änderung des UmwG soll IDW RS HFA 41 erweitert werden. Die Ausführungen in IDW ERS HFA 41 n.F. betreffen sowohl den Jahresabschluss des formwechselnden bzw. des Rechtsträgers neuer Rechtsform selbst als auch den Jahresabschluss seiner bilanzierenden Anteilsinhaber.

Der FAB empfiehlt, bereits den Entwurf der Neufassung der Verlautbarung anzuwenden.
Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf werden vom IDW bis zum 31. März 2024 erbeten.

Den Entwurf können Sie hier herunterladen.

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