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Der Bundestag hat am 10. November 2023 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen in der Fassung der Beschlussempfehlung (BT-Drs. 20/9190 (neu)) beschlossen.

Neben Anpassungen insbesondere im Einkommens- und Außensteuerrecht sind auch Änderungen im HGB und EGHGB vorgesehen.

Die Änderungen im Handelsgesetzbuch betreffen in Anlehnung an die internationalen Rechnungslegungsstandards zunächst eine verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes oder entsprechender ausländischer Mindeststeuergesetze ergeben.

Daneben sind verpflichtende Anhangangaben zur Sicherstellung eines Mindestmaßes an Transparenz und Information der Abschlussadressaten im Anhang und Konzernanhang vorgesehen. Die Angaben betreffen den tatsächlichen Steueraufwand oder Steuerertrag, welcher sich nach dem Mindeststeuergesetz oder entsprechenden ausländischen Mindeststeuergesetzen ergibt sowie Erläuterungen zu den erwarteten Auswirkungen aus der Anwendung solcher noch nicht in Kraft getretener Mindeststeuergesetze.

Die Anhangangaben sind erstmals in Jahres- und Konzernabschlüssen zu tätigen, deren Geschäftsjahr nach dem 30. Dezember 2023 endet und betrifft somit alle Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr.

Zuvor muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren und verkündet werden.

Das Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung finden Sie hier.

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