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Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 6. September 2023 die überarbeitete Fassung des IDW Praxishinweis 2/2018 verabschiedet. Gleichzeitig wurde dieser in IDW Bewertungshinweis 1/2023 Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen umbenannt.

Der Bewertungshinweis wurde um Ausführungen zu Insolvenzkosten sowie dadurch bedingten Veränderungen der operativen Kapitalstrukturrisiken und zu Indikatoren für Ausfallrisiken erweitert. Für die Bewertung von überhöht verschuldeten Unternehmen, bei denen eine klassische objektivierte Bewertung nicht möglich ist, wurde die Möglichkeit einer objektivierten Bewertung unter der Bedingung einer erfolgreichen Sanierung hinzugefügt. Weiterhin enthält der Bewertungshinweis begriffliche Klarstellungen insbesondere zu Kapitalstruktur- und Ausfallrisiken.

Der IDW Bewertungshinweis 1/2023 wird in Heft 10/2023 der IDW Life veröffentlicht werden.

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