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Der von dem Immobilienwirtschaftlichen Fachausschuss (IFA) des IDW verabschiedete Entwurf wurde um Regelungen zur Behandlung von Kosten einer energetischen Sanierung ergänzt. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu sanieren, sieht der IFA Handlungsbedarf, solche Investitionen bei der Beurteilung der Gebäudequalität stärker zu berücksichtigen. IDW ERS IFA 1 n.F. zeigt die daraus resultierenden handelsbilanziellen Auswirkungen auf.

Der neugefasste IDW RS IFA 1 soll erstmals anzuwenden sein auf Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung soll zulässig sein.

Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zum Entwurf werden vom IDW bis zum 31. März 2024 erbeten.

Den Entwurf können Sie hier herunterladen.

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