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Die Bekanntmachung des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 13 (DRÄS 13) durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342q Abs. 2 HGB wurde am 27. Juli 2023 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. Damit wird mit der ordnungsgemäßen Anwendung des DRÄS 13 die Vermutung verbunden, dass die die Konzernrechnungslegung betreffenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet wurden.

Der Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 13 umfasst i.W. Änderungen von DRS 20 Konzernlagebericht und DRS 21 Kapitalflussrechnung (siehe EAN 21/2023).

Der DRÄS 13 ist im Bundesanzeiger abrufbar.

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