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Am 13. Juni 2023 billigte die EU-Kommission grundsätzlich die sog. „Environmental Delegated Regulation” zu den Umweltzielen 3-6. Zudem hat die EU-Kommission grundsätzlich die Änderungen an den bestehenden Delegierten Verordnungen zu Inhalt und Darstellung (sog. „Disclosure Delegated Regulation“, (EU) 2021/2178) und zu den technischen Bewertungskriterien für die klimabezogene Umweltziele (sog. „Climate Delegated Regulation“, (EU) 2021/2139) gebilligt.  

Die „Environmental Delegated Regulation” enthält die technischen Bewertungskriterien für eine Reihe von Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der weiteren vier, nicht klimabezogenen Umweltziele leisten:

  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (6 Wirtschaftstätigkeiten),
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (21 Wirtschaftstätigkeiten),
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (6 Wirtschaftstätigkeiten) sowie
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme (2 Wirtschaftstätigkeiten).

Die Änderungen an der „Climate Delegated Regulation“ betreffen u.a. die Aufnahme weiterer Wirtschaftstätigkeiten in den Katalog sowie Änderungen an den technischen Bewertungskriterien einzelner bereits bestehenden Wirtschaftstätigkeiten sowie die Änderungen am Anhang C zur Verwendung und zum Vorhandensein bestimmter Chemikalien.

Die Änderungen an der „Disclosure Delegated Regulation“ betreffen u.a. die Ausgestaltung des Meldebogens.

Vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 (also in Berichten über den Berichtszeitraum 2023 oder bei vom Kalenderjahr abweichenden Berichtszeiträumen diejenigen, die in 2024 aber vor dem 31. Dezember 2024 enden) sollen Unternehmen für die neu eingeführten Wirtschaftstätigkeiten lediglich über die Taxonomiefähigkeit berichten.

Die Änderungen an der „Disclosure Delegated Regulation“ sowie die Änderungen an bestehenden Wirtschaftstätigkeiten zu den ersten beiden Umweltzielen sind für Zeiträume beginnend am 1. Januar 2024 bereits vollumfänglich umzusetzen.

Das Europäische Parlament und der Rat haben nun bis zu vier Monate Zeit, um Einwände zu erheben.

Die Texte der neuen sowie geänderten delegierten Verordnungen können hier heruntergeladen werden.

Zudem hat die EU-Kommission am 12. Juni 2023 eine "Draft Commission Notice“ mit Fragen und Antworten zur Rolle des Mindestschutzes in der EU Taxonomie und zu den Anforderungen an die berichterstattenden Unternehmen sowie zur Verbindung mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) veröffentlicht.

Die „Draft Commission Notice“ ist hier verfügbar.

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