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Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 23. Mai 2023 das IAS 12 Amendment International Tax Reform – Pillar Two Model Rules zu verpflichtend anzuwendenden Erleichterungen bei der Bilanzierung latenter Steuern aus der globalen Mindestbesteuerung veröffentlicht.

Das Amendment beinhaltet (sh. hierzu auch EAN 03/2023 sowie EAN 12/2023):

  • eine vorübergehende, verpflichtend anzuwendende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben und
  • gezielte Anhangangaben für betroffene Unternehmen, um den Abschlussadressaten ein Verständnis über den Grad der Betroffenheit eines Unternehmens durch die Mindestbesteuerung zu ermöglichen, insbesondere vor dem Inkrafttreten der Gesetze.

Die Ausnahmeregelung bezüglich der Bilanzierung ist unmittelbar nach Veröffentlichung des Amendments anzuwenden. Für Unternehmen, die die EU-IFRS anwenden, gilt diese Pflicht erst nach entsprechendem EU Endorsement.

Die den Anhang betreffenden Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Für Unternehmen, die die EU-IFRS anwenden, gilt diese Pflicht erst nach entsprechendem EU Endorsement.

In Zwischenberichtsperioden, die am oder vor dem 31. Dezember 2023 enden, sind die Anhangangaben dagegen nicht erforderlich.

Die Pressemitteilung ist über die Website des IASB unter diesem Link abrufbar.

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