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Der IFRS 9 Finanzinstrumente ist für am oder nach dem 01.01.2023 beginnende Geschäftsjahre von allen nach IFRS bilanzierenden Unternehmen, nun auch einschließlich Versicherungen, verpflichtend anzuwenden.

Der FAB hat daher mit Wirkung zum 01.01.2023 folgende zwei IDW-Verlautbarungen im Hinblick auf den abgelösten IAS 39 Finanzinstrumente Ansatz und Bewertung aufgehoben:

  • IDW RS HFA 25 - Einzelfragen zur Bilanzierung von Verträgen über den Kauf oder Verkauf von nicht-finanziellen Posten nach IAS 39
  • IDW RS HFA 26 - Einzelfragen zur Umkategorisierung finanzieller Vermögenswerte gemäß den Änderungen von IAS 39 und IFRIC 9 – Amendments von Oktober/November 2008 und März 2009.

Außerdem wurde der IDW RS HFA 9 - Einzelfragen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS aktualisiert.

Für Zwecke des Hedge Accounting können die Regelungen des IAS 39 weiterhin angewendet werden, wenn das bilanzierende Unternehmen im Rahmen der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 das Wahlrecht gemäß IFRS 9.7.2.21 entsprechend ausgeübt hat. Deshalb enthält IDW RS HFA 9 lediglich noch Ausführungen zum Hedge Accounting. Alle weiteren Abschnitte zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 sind entfallen.

Der Artikel ist auf der Homepage des IDW abrufbar.

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