Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Nachdem das Europäische Parlament und der Europäische Rat im November 2022 für die Verabschiedung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) gestimmt hatten, wurde diese heute in den EU-Amtssprachen im Amtsblatt der Europäischen Union L 322/15 als Richtlinie (EU) 2022/2464 veröffentlicht. Die CSRD wird die bestehende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) ablösen und für Geschäftsjahre ab 2024 u.a. eine deutliche Ausweitung der betroffenen Unternehmen, eine Konkretisierung und Erweiterung der Berichtsinhalte sowie die externe Prüfungspflicht mit sich bringen. Weitere Details können unserem Beitrag in den Accounting News Juli/August 2022 entnommen werden.
Die neuen Regelungen treten damit in 20 Tagen in Kraft und sie müssen von den Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Richtlinie (EU) 2022/2464 kann im EU-Amtsblatt hier heruntergeladen werden.
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