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Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 12. August 2022 die Verordnung (EU) Nr. 2022/1392 vom 11. August 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Mit dieser Verordnung werden Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern (siehe Express Accounting News 19/2021) übernommen. Infolge der Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern wurde auch IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards geändert, um die Kohärenz zwischen diesen Standards zu gewährleisten.

IAS 12 und IFRS 1 in ihrer geänderten Fassung sind spätestens für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

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