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Am 25. Juli 2022 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 der EU-Kommission (Delegierte Verordnung vom 6. April 2022 zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088, kurz: SFDR-RTS-Level II) im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Die SFDR-RTS enthalten Regelungen für den Finanzdienstleistungssektor insbesondere zur Berichterstattung über folgende Themen, die mithilfe von verpflichtend anzuwendenden Vorlagen vorzunehmen ist:

  • PAI-Reporting auf Gesellschaftsebene (Anhang I)
  • Vorvertragliche Offenlegungen auf Produktebene (Anhänge II und III für Art. 8- respektive Art. 9-Produkte)
  • Produktoffenlegungen in den Fonds-Jahresberichten (Anhänge IV und V für Art. 8- respektive Art. 9-Produkte)

Die Delegierte Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2023.

Die Delegierte Verordnung können Sie hier herunterladen.

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