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Die Platform on Sustainable Finance („Plattform“), ein unabhängiges Beratungsgremium der EU-Kommission, hat heute einen Entwurf eines Berichts über die Einhaltung des Mindestschutzes (Minimum Safeguards) nach Artikel 18 der EU-Taxonomieverordnung veröffentlicht.

Die Einhaltung des Mindestschutzes bei der Ausübung einer Wirtschaftsaktivität ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen diese Wirtschaftsaktivität als ökologisch nachhaltig i.S.v. Artikel 3 der EU-Taxonomieverordnung klassifizieren kann. Der Mindestschutz verlangt, dass die Unternehmen Verfahren implementieren, die sicherstellen, dass die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und aus der Internationalen Charta der Menschenrechte befolgt werden.

Der heute erschienene Berichtsentwurf soll Hinweise darauf geben, wie die Einhaltung des Mindestschutzes von Unternehmen konkret bewertet werden könnte. Die Ratschläge der Plattform werden in die Arbeit der EU-Kommission zur Anwendbarkeit der EU-Taxonomie einfließen.

Der Berichtsentwurf kann bis zum 22. August 2022 kommentiert werden. Die Plattform beabsichtigt, der EU-Kommission im September 2022 einen finalen Bericht mit ihren Empfehlungen vorzulegen.

Die Pressemitteilung mit dem Berichtsentwurf kann hier eingesehen werden.

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