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Am 15. Juli 2022 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214 der EU-Kommission („Delegierte Verordnung vom 9. März 2022 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 in Bezug auf besondere Offenlegungspflichten für diese Wirtschaftstätigkeiten“) im EU-Amtsblatt veröffentlicht („Änderungsverordnung“).

Durch die verabschiedete Änderungsverordnung werden nun bestimmte Atomenergie- und Erdgasaktivitäten unter bestimmten Voraussetzungen als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten nach der EU-Taxonomie eingestuft. Darüber hinaus werden für Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen Angabepflichten unter Verwendung zusätzlicher Meldebögen definiert.

Die Delegierte Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2023.

Die Delegierte Verordnung können Sie hier herunterladen.

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