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Die Anlässe sind so vielfältig und unterschiedlich wie die staatlichen Aufgaben: Neue Fahrzeuge im ÖPNV/SPNV, die Rekommunalisierung der Strom- und Gasversorgung, der Umbau/Neubau von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen sowie generell Umschuldungen und Restrukturierungen der öffentlichen Unternehmen. Gleichzeitig ist die Fremdfinanzierung schwieriger geworden. Die Finanzkrise, Basel II und III, die Margenschwäche des kommunalnahen Geschäfts sowie strengere EU-beihilferechtliche Anforderungen haben zu Zurückhaltung und höhere Anforderungen der Banken an die Kreditvergabe geführt. Kreditvolumina ab 50 Mio. Euro werden regelmäßig nur noch durch mehrere Banken gemeinsam im Wege sog. Club Deals oder als Konsortialkredit vergeben. Die Zunahme von Konsortialfinanzierungen und Syndizierung der Kreditforderungen wiederum ziehen komplexere Vertragswerke (LMA-Standard) und Verhandlungssituationen mit mehreren Konsortialpartnern sowie eine stärkere Risikoprüfung seitens der Banken nach sich. Zudem müssen die Neufinanzierungen u. a. hinsichtlich Laufzeit, Struktur und Kapitaldienst mit bestehenden Finanzierungen harmonisiert werden.

Öffentliche Unternehmen sind auf neue Anforderungen der Banken wie detaillierte Erfolgs- und Investitionsplanungen, die Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit, Berichtspflichten, Einhaltung von Covenants und Waiver-Verfahren personell und fachlich häufig nur eingeschränkt vorbereitet. Zudem unterschätzen sie häufig die zeitliche Komponente bis zum Abschluss und Auszahlung einer Finanzierung. Umgekehrt sind den Banken spezifische Problemstellungen und Lösungsansätze bei der Finanzierung öffentlicher Unternehmen noch nicht vollständig vertraut. Dies gilt etwa für die Beurteilung der beihilferechtlichen Belastbarkeit von Bürgschaften und Betrauungsakten des Gesellschafters (Land/Kommune) sowie von Ergebnisabführungsverträgen als Grundlage der Finanzierung ebenso wie für kommunalaufsichts- und regulierungsrechtliche Anforderungen.

KPMG stellt öffentlichen Unternehmen und Banken ein interdisziplinäres Finanzierungsteam aus Bankkaufleuten und Rechtsanwälten für Finanzierungs-, beihilfe- und kommunalrechtliche Fragen zur Verfügung. In Abhängigkeit von Ihrem jeweiligen Bedarf und dem Umfang Ihres Finanzierungsvorhabens unterstützen wir Sie bei der Auswahl des richtigen Partners über die Prüfung einzelner Rechtsfragen/Legal Opinions und Refinanzierungsmöglichkeiten durch Förderbanken bis hin zur Verhandlung und Dokumentation der Finanzierung.