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Benchmark-Zinssätze wie der LIBOR und EURIBOR sind in den letzten Jahren aufgrund von Marktmanipulationen in heftige Kritik geraten. Gleichzeitig haben sich Banken zunehmend aus dem unbesicherten kurzfristigen Refinanzierungsmarkt zurückgezogen, dessen Raten die Benchmark-Zinssätze repräsentieren sollen. 

Als Folge wurde im Jahr 2012 die IBOR-Reform angestoßen, die mit mehreren gleichgerichteten Initiativen von supranationalen Gremien (G20, FSB) und Zentralbanken (Arbeitsgruppen) das Ziel verfolgt, alternative und robuste Benchmark-Zinssätze zu schaffen.

Die Umsetzungsgeschwindigkeiten sowie die methodischen und prozessualen Ansätze unterscheiden sich dabei wesentlich zwischen den Jurisdiktionen und Währungsräumen.

Im Euroraum soll mit der Benchmark-Verordnung (EU BMVO) die Genauigkeit, die Robustheit und die Integrität der innerhalb des EU-Binnenmarkts verwendeten Referenzwerte im Sinne des Anleger- und Verbraucherschutzes sichergestellt werden. Als Konsequenz werden EURIBOR und EONIA ab 1. Januar 2020 nicht mehr mit der EU BMVO konform sein.

Die britische Financial Conduct Authority (FCA), die für die Kalkulation des LIBOR zuständige Aufsicht, hat angekündigt, dass sie die Banken ab 2021 nicht mehr zur Angabe einer LIBOR-Schätzung verpflichten wird. 

Die Unsicherheit über die Zukunft der IBORs in Kombination mit dem riesigen Volumen von Transaktionen und Produkten, die sich auf die Raten beziehen, führt zu einem systemischen Risiko und der Notwendigkeit einer Übergangsplanung für alle betroffenen Finanzmarktakteure.

Die mit dem Übergang einhergehenden Herausforderungen sind groß

Neben dem Umgang mit der noch hohen Unsicherheit, da bisher ein klares, international abgestimmtes Vorgehen zur IBOR-Reform fehlt, ist während des Übergangs eine Berücksichtigung verschiedener Szenarien erfolgskritisch. Dies erfordert ein hohes Maß an Flexibilität und strategischem Denken, da der Einfluss dieser Veränderungen weit über einzelne Produktgruppen oder Geschäftsprozesse hinausgeht. Bei Banken wird insbesondere die Vertragsanalyse der bestehenden Derivate-, Anleihe- und Kreditverträge sowie Refinanzierungsinstrumente signifikante Aufwände binden. Die Identifikation aller relevanten Verträge sowie deren rechtliche Anpassung bzw. Neuverhandlung stellt einen integralen Schritt in der Transition hin zu neuen Benchmark-Zinssätzen dar. Hierbei kann der Einsatz neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz deutliche Erleichterungen bringen. Weiterhin müssen neben  Anpassungen im Front Office umfangreiche Anpassungen im Middle- und Back Office vorgenommen werden. Auch rechtliche, steuerliche und bilanzielle Auswirkungen sind zu identifizieren und deren Auswirkungen zu berücksichtigen bzw. zu mitigieren.

So profitieren Sie von unserer Expertise

Unser Team praxiserfahrener Mitarbeiter unterstützt betroffene Akteure bei der notwendigen Transition und berät gerne auch Sie mit innovativen und pragmatischen Lösungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Unser Projektvorgehen wird dabei kundenindividuell zugeschnitten. Über die Mobilisierung & Sensibilisierung, mit einer ersten Einschätzung der Betroffenheit, zur Planung des Umsetzungsprojekts bis hin zur punktuellen oder ganzheitlichen Unterstützung Ihrer Transition, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Durch unsere internationale Aufstellung sind wir mit wesentlichen nationalen und internationalen IBOR-Arbeitsgruppen im Austausch und stellen sicher, dass auch Ihre Transition nicht nur den aktuellen Standards genügt, sondern zukunftsgerecht gestaltet wird.
 

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