Schweizerisches Finanzmarktrecht

Schweizerisches Finanzmarktrecht

Unser Team unterstützt Finanzdienstleister in der Schweiz beim Einhalten von Gesetzen und Richtlinien.

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Pascal Sprenger

Partner, Financial Services

KPMG Schweiz / Liechtenstein

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Finanzdienstleistungsgesetz & Finanzinstitutsgesetz (FIDLEG / FINIG und MiFID / MiFIR)

Die seit 2007 geltende Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) sowie deren konkretisierenden Rechtsakte waren Gegenstand einer grundlegenden Neugestaltung. Die nachfolgende Richtlinie MiFID2 ist im Januar 2018 zusammen mit einer zusätzlichen, unmittelbar anwendbaren Verordnung (MiFIR) in der EU in Kraft getreten. Insbesondere umfassen MiFID2/MiFIR zusätzliche Verhaltens- und Organisationsbestimmungen für den Wertpapiervertrieb und Bestimmungen zum Handel.

In der Schweiz hat der Bundesrat im November 2015 die Botschaft zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) publiziert. Die eidgenössischen Räte haben die beiden Gesetzesvorlagen am 15. Juni 2018 in den Schlussabstimmungen verabschiedet. Während das FIDLEG in Anlehnung an MiFID/MiFID 2 die Voraussetzungen und insbesondere die Verhaltensregeln für das Erbringen von Finanzdienstleistungen und das Anbieten von Finanzinstrumenten (u.a. Prospektpflichten, leicht verständliches Basisinformationsblatt) festlegt, vereinheitlicht das FINIG im Wesentlichen die Bewilligungsregeln für Finanzinstitute.
 

Was sind Ihre Herausforderungen?

  • Die Neuerungen der MiFID2 und des FIDLEG wirken sich auf die gesamte Wertschöpfungskette aus und erfordern eine Reihe von strategischen Grundsatzentscheiden
  • Marktzugang in den EWR
  • Neugestaltung des Vertriebsmodells (Kundensegmentierung, Suitability)
  • Unternehmensweite Konvergenz von Prozessen und Compliance Standards, zur Reduktion der Compliance-Kosten und Realisierung von Synergien

 

Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)

Das FinfraG schafft eine einheitliche Regelung für die Organisation und den Betrieb folgender Finanzmarktinfrastrukturen: Börse, multilaterale Handelssysteme, zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer, Transaktionsregister und Zahlungssysteme. Zudem stellt FinfraG neu Anforderungen an organisierte Handelssysteme. Weiter regelt es in einem zweiten Teil neu einheitlich das Marktverhalten der Finanzmarktteilnehmer.

Mit der Inkraftsetzung des FinfraG per 1. Januar 2016 passt die Schweiz ihre Finanzmarktregulierung den veränderten Marktverhältnissen und den internationalen Vorgaben an.
 

Was sind Ihre Herausforderungen?

  • Identifikation der Auswirkungen der Regulierungen
  • Erfüllen der Clearingpflichten
  • Klassifizierung der Gegenpartei
  • Meldepflichten von Daten
  • Anpassung der Derivateverträge

 

Anti-Money Laundering (AML) / Know your Customer (KYC)

Der Druck zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzverkehr ist in den letzten Jahren nochmals erheblich gestiegen. Als Folge der im Frühjahr 2016 stattgefundenen Überprüfung, ob die im Jahr 2012 revidierten Bestimmungen der Groupe d’action financière (GAFI) / Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) ordnungsgemäss im Schweizer Recht umgesetzt wurden, befindet sich die Schweiz in einem vertieften Folgeprüfprozess, der erneute gesetzliche und regulatorische Anpassungen bedingt.

Die Publikation der revidierten Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) ist im Juli 2018 vorgesehen, deren Inkrafttreten per 1. Januar 2020. Parallel dazu revidiert die FINMA ihre Geldwäschereiverordnung, welche ebenfalls per 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Diese Änderungen haben einen direkten Einfluss darauf, wie die Finanzintermediäre ihre KYC- und Sorgfaltspflichten einhalten sowie wie sie die entsprechenden Prozesse gestalten.

 

Was sind Ihre Herausforderungen?

  • Sicherungsmassnahmen zur erfolgreichen Bekämpfung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierung müssen von Finanzintermediären wahrgenommen werden
  • Zu einer erfolgreichen Geldwäschereiprävention und zur Verbeugung von Reputationsrisiken bedarf es einer unabhängigen und gut funktionierenden Geldwäscherei-Organisation
  • Eine Impact Analyse ist notwendig, um die Auswirkungen auf existierende Prozesse und Kontrollmechanismen evaluieren zu können
  • Anpassungen von Kontoeröffnungsprozessen und Erweiterung der Sorgfaltspflichten
 

Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFMD) / Fund Distribution

Die AIFMD beinhaltet einerseits eine Bewilligungs- und Aufsichtspflicht für alle in der EU domizilierten Manager von Investmentfonds, die nicht unter die UCITS-Richtlinie fallen. Andererseits wird der Zugang zum EU-Markt für Fondsmanager aus Drittstaaten wie der Schweiz reguliert und die Voraussetzungen für die Delegation der Vermögensverwaltung festgelegt.

 

Was sind Ihre Herausforderungen?

Der Zugang für Schweizer Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen war bis 2015 nur über die jeweiligen nationalen Regeln zur Privatplatzierung möglich. Unter gewissen Voraussetzungen können Schweizer Vermögensverwalter ab 2015 ebenfalls vom Passport-Regime profitieren. Im Jahre 2018 kann die EU Kommission diese nationalen Regeln durch das EU-Passportregime ersetzen. Dadurch ergeben sich folgende Herausforderungen:

  • Strategische Implikationen der AIFMD auf Produktstrategien und Geschäftsmodelle
  • Voraussetzungen für Schweizer Vermögensverwalter, die EU-domizilierte Kollektive Kapitalanlagen verwalten wollen
  • Tätigkeit als Schweizer Vermögensverwalter unter den nationalen Privatplatzierungsregeln
  • Gründung von EU-Niederlassung

 

Wie kann Sie KPMG unterstützen?

Unsere Abteilung Regulatory & Compliance beschäftigt ein Team von Spezialisten, die sich im Finanzmarkrecht bestens auskennen. Dank unserer Branchenkenntnis sowie der Erfahrung aus zahlreichen Projekten können wir unsere Kunden umfassend und mit dem Blick auf die entscheidenden Details beraten.

 

Zu unserem Leistungsspektrum im Rahmen des Finanzmarktrechts gehören:

  • Situationsanalysen / Ist-Soll Vergleich
  • Impact- / GAP-Analysen / Readiness Assessment
  • Assessment bestehender und Implementierung von neuen Prozessen
  • Erarbeitung von Weisungen und Richtlinien
  • Validation von Richtlinien und Benchmarking
  • Beurteilung vorhandener Systeme, Prozesse und Organisation
  • Verbesserung von Operations- und Compliance-Prozessen
  • Länderübergreifende Beratung mithilfe unseres internationalen Netzwerks

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