Schritt für Schritt mehr Sicherheit

Für Non-Profit-Organisationen gelten andere Standards als für Industrieunternehmen. Dies ist unser Spezialgebiet, wir verfügen über jahrelange Erfahrung und kennen sowohl Ihre Bedürfnisse als auch speziell darauf zugeschnittene Lösungen.

Wir arbeiten in enger Abstimmung mit unseren Spezialisten aus der Steuer- und Rechtsabteilung. Kompetent beraten wir Sie mit umfassenden Kenntnissen des Zuwendungs-, Beihilfe-, Steuer- und des Fördermittelrechts, insbesondere der Europäischen Forschungsförderung. Profitieren Sie bei der Prüfung davon, dass wir sowohl Zusammenhänge als auch gegenseitige Abhängigkeiten in diesem Gebiet kennen.

Zu unseren Mandanten zählen Verbände, Forschungsinstitute und Stiftungen genauso wie Kultur- und Wohlfahrtseinrichtungen. Wir prüfen Jahresrechnungen oder Jahres- und Konzernabschlüsse, auch nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Ebenfalls zu unserem Repertoire gehören Mittelverwendungsprüfungen nach verschiedenen Rahmenprogrammen der EU und Überleitungsrechnungen Kameralistik des Handelsgesetzbuchs sowie Eröffnungsbilanzen.