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Technische, rechtliche und organisatorische Weiterentwicklungen der Rahmenbedingungen im Bereich der IT-gestützten Buchführung machten eine Überarbeitung der GoBS und der GDPdU erforderlich. Deswegen veröffentlichte das Bundesfinanzministerium mit einem Schreiben vom 14.11.2014 die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), die seit dem 01.01.2015 gelten und von Ihnen als Unternehmen umgesetzt werden müssen. Da ist es wichtig, auf Partner bauen zu können, die Kompetenzen ideal bündeln. Wir bieten Ihnen kompetente Beratungsleistungen zu den komplexen regulatorischen Anforderungen der GoBD an.

Unsere Leistungen decken den gesamten Prozess der digitalen Betriebsprüfung ab. Wir unterstützen Sie bei der Abstimmung der Prüfungsschwerpunkte mit der Finanzverwaltung, dem Export der steuerlich relevanten Daten im Ursprungssystem (z.B. SAP, Oracle, etc.) sowie bei der Aufbereitung und abschließenden Übermittlung der Daten. Durch Tests schließen wir sowohl formelle als auch strukturelle Fehler beim Datenimport in IDEA aus und stellen die Plausibilität der Daten mithilfe von Prüfmakros sicher. Selbstverständlich besprechen wir die aufbereiteten Daten mit dem Betriebsprüfer. Das erstellte Ergebnisprotokoll beinhaltet zudem die Dokumentation der Prüfschritte, relevante Prüfungsaussagen und die Beurteilung möglicher steuerlicher Risiken bzw. Optimierungsmöglichkeiten.

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Darüber hinaus beraten wir Sie zu Fragestellungen der Verlagerung der Buchführung ins Ausland, der Verfahrensdokumentation, der steuerlichen Datenanalyse mit IDEA sowie zu elektronischen Kassensystemen. 

Klicken Sie sich für weitere Informationen durch die Übersicht Digitale Buchführung: Auf Augenhöhe mit der Finanzverwaltung (PDF, 0.3 MB).