Grenzüberschreitende Erträge (z.B. Dividenden und Zinsen) werden im Quellenstaat oft mit einer Quellensteuer belastet. Der Investor ist nach dem Welteinkommensprinzip jedoch zugleich in seinem Ansässigkeitsstaat mit diesen Erträgen steuerpflichtig.

Ziel muss es sein, eine doppelte Steuerbelastung in beiden Staaten zu vermeiden.

Doppelbesteuerungsabkommen (sog. DBA) und das Europarecht bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung und zur Optimierung der bestehenden Steuerbelastung. Der EuGH sowie EFTA-Gerichtshof haben unter anderem in den Gerichtsurteilen Santander, Aberdeen Finnivest, Fokus Bank sowie in weiteren neueren Urteilen die Quellensteuererhebungspraxis diverser EU-Staaten für nicht europarechtskonform erklärt.

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten Investmentfonds, Pensionseinrichtungen, Unternehmen, sonstigen institutionellen Investoren und Privatanlegern unter Einbindung des internationalen KPMG-Netzwerks ein umfangreiches Leistungsspektrum für EU-basierte Quellensteuererstattungsansprüche, Erstattungsverfahren nach DBA sowie anderen Themenfeldern in der internationalen Tax Compliance (z.B. 3-Prozent-Steuer Frankreich, Indien, Taiwan, USA, etc.) an.

Unser Angebot im Bausteinmodell beinhaltet eine vollumfängliche Betreuung vom Entstehen der Quellensteuerbelastung, der Validierung der Erfolgsaussichten im Einzelfall (unter Berücksichtigung möglicher Verjährungsfristen), der Vorbereitung, Prüfung und Einreichung von Erstattungsanträgen bis hin zur Berücksichtigung von Erstattungszahlungen. 

Weiterhin unterstützen wir gerne bei der Beantragung von Vorabbefreiungen. Durch Vorabbefreiungsverfahren kann der administrative Aufwand minimiert und damit die Kosten für einen optimalen Quellensteuer-Einbehalt reduziert werden.

Unsere Leistungen werden durch große deutsche und ausländische Vermögensverwalter, Versicherer und Kapitalverwaltungsgesellschaften bereits in Anspruch genommen.