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Anfang Januar 2018 sind die neuen Regelungen der MiFIR-Transaktionsmeldungen europaweit in Kraft getreten. Trotz des überwiegend positiven Marktfeedbacks, stehen dennoch viele Marktteilnehmer und insbesondere die Vermögensverwalter vor großen Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Meldepflicht.

Datenanforderungen

Die mitunter größte Herausforderung für viele Vermögensverwalter war und ist die Erfüllung der organisationsübergreifenden Datenanforderungen der neuen Transaktionsmeldungen. So sind nicht mehr nur instrumenten- und transaktionsspezifische Daten von Relevanz, sondern auch HR- bzw. kundenidentifizierende Informationen in den Reports zu liefern. Insbesondere die Beschaffung und Pflege von Referenz- und Kundendaten wie der Legal Entity Identifier sind weiterhin eine Herausforderung.

Delegationsmodelle und Meldepflichten

Kurz vor dem Start der MiFIR-Transaktionsmeldung überraschte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) viele betroffene Unternehmen mit ihrer Auslegung zum „Outsourced Portfolio Management“. Demnach bleiben Wertpapierfirmen in der Pflicht eine Transaktionsmeldung abzugeben, auch wenn sie die gesamte Abwicklung vom Portfolio Management bis hin zur Geschäftsausführung an einen Dritten delegiert haben. Dies stellt die delegierende Partei insoweit vor das Problem, dass häufig die relevanten Daten nicht zur Verfügung stehen oder der Dritte noch nicht der Meldepflicht unterliegt beziehungsweise mit der Umsetzung einer eigenen Meldewesenlösung begonnen wurde.

Offene Interpretationen und Weiterentwicklung

Die Meldung von Kapitalmaßnahmen ist nur eines der zahlreichen offenen Themenfelder, bei dem die Marktteilnehmer auf eine klarere Auslegung durch die ESMA angewiesen sind. Zwar gibt es hier und da Vorstöße durch die Marktteilnehmer Meldungen abzugeben, doch es gibt noch eine große Zahl, die eher abwartend Meldungen zu Kapitalmaßnahmen zurückhält. Ferner ist zu erwarten, dass es ähnlich der Implementierung der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) weitere Auslegungsentscheidungen von ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden geben wird.

Wie KPMG Sie unterstützt

Mit unserem tiefgreifenden Verständnis der regulatorischen Anforderungen, einem breiten Verständnis der Betriebsmodelle von Vermögensverwaltern und Kapitalanlagegesellschaften sowie unserer praktischen Projekterfahrung, unterstützen wir Sie auch nach dem Inkrafttreten mit post-go live Gap-Analysen oder beim erfolgreichen Abschluss Ihres laufenden Projekts.

KPMG Investment Management unterstützt Sie umfassend zu allen Fragestellungen rund um die Meldepflichten von Transaktionen unter Artikel 26 MiFIR.