• 1000

Im Mai 2015 hat die BaFin Kreditfonds für zulässig erklärt. Damit hat sie, zumindest aus regulatorischer Sicht, den Weg für diese Produktkategorie frei gemacht. Fondsanbieter sehen sich zunehmend in der Pflicht, diese Produktkategorie für ihre Kunden zu öffnen.

Unter Kreditfonds werden Alternative Investmentfonds (AIF) verstanden, die eine Vielzahl von Krediten entweder vergeben (originäres Kreditgeschäft) oder erwerben (derivatives Kreditgeschäft). Die Rolle der KVG konzentriert sich hierbei insbesondere auf die Bündelung sowie die Überwachung und Administration der Kredite.

Die steigende Nachfrage nach Kreditfonds lässt sich auf folgende Entwicklungen zurückführen:

  • Institutionelle Investoren (z.B. Pensionskassen, Versicherungen etc.) suchen im Rahmen des Niedrigzinsumfelds nach Anlagen, welche zum einen ihren Anforderungen des kalkulierten Rechnungszinses entsprechen, zum anderen ihre reduzierte Risikotragfähigkeit berücksichtigen.
  • Banken suchen im Rahmen der neuen Eigenkapitalanforderungen durch Basel III nach Möglichkeiten der Bilanzverkürzung bzw. -entlastung.
  • Durch die Verringerung von Investitionen der öffentlichen Hand, werden insbesondere im Infrastrukturbereich mit Drittfinanzierung und der Einbeziehung der Kapitalmärkte, Alternativen gesucht, welche geeignet sind den Investitionsstau aufzulösen.

In der Praxis können die neuerlichen Freiräume auf Fondsebene leider nur eingeschränkt genutzt werden, da das KWG für die Kreditvergabe wiederum eine Banklizenz voraussetzt. Natürlich gibt es „work arounds“, dieses Erfordernis zu umgehen (z.B. via Fronting Bank und Sekundärerwerb). Viele institutionelle Investoren gehen jedoch, wie bereits in der Vergangenheit, den kleinen Schritt nach Luxemburg, wo die Auslegung der Finanzaufsichtsbehörde (CSSF) deutlich liberaler ist. Die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers öffentliche durch private Investitionen zu substituieren und Infrastrukturprojekte zu fördern wird somit wieder ausgebremst.

Doch auch die operationellen Herausforderungen für die KVG bei der Verwaltung von Kreditfonds, wie die Klassifizierung und Früherkennung von Risiken in Anlehnung der MaRisk, verlangen eine entsprechende Aufbau- und Ablauforganisation. Letztere sind stark an die Geschäftsprozesse von Banken angelehnt und erfordern ein durchdachtes Risiko- und Liquiditätsmanagement. Mithin Systeme und Prozesse, die nicht notwendigerweise zur Grundausstattung einer KVG gehören.

KPMG kann Sie umfassend unterstützen. Sowohl im Banking Bereich, als auch in der Konzeption der prozessualen Begleitung der für die erfolgreiche Auflage von Kreditfonds notwendigen Kontroll- und Monitoring-Aktivitäten innerhalb einer KVG. Sprechen Sie uns gerne an.