
Der von der Europäischen Bankenaufsicht konsultierte Leitlinienentwurf zur Berücksichtigung von Beschwerden soll dazu dienen, wirksam überprüfen zu können, ob Anbieter von Zahlungsdiensten den Bestimmungen der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie nachkommen. Dieser Leitlinienentwurf ist Teil der Bestrebungen der EBA, die Kernziele der PSD2 zu stärken und eine konsistente Anwendung des Rechtsrahmens sowie die generelle Transparenz zu fördern.
Der Leitlinienentwurf der EBA regelt das Verfahren von Beschwerden, die Zahlungsdienstnutzer und andere Parteien (z. B. Konsumentenvereinigungen) bei den Aufsichtsbehörden erheben können und sich auf vermeintliche Verletzungen der PSD2 durch Zahlungsdienstanbieter beziehen. Insbesondere spezifiziert der Leitlinienentwurf auf welchen Wegen die Beschwerden eingereicht werden können und welche Informationen von den Beschwerdeführern und den Aufsichtsbehörden erbracht werden müssen. Weiter werden die Aufsichtsbehörden aufgefordert, eine Gesamtanalyse der empfangenen Beschwerden durchzuführen, ihre internen Verfahren im Bereich des Beschwerdemanagements zu dokumentieren und alle Informationen im Zusammenhang mit ihren Beschwerdeverfahren öffentlich zugänglich zu machen. Die Leitlinien umfassen lediglich Beschwerden an die Aufsichtsbehörden über angebliche Verstöße gegen die PSD2. Auf die Rolle der Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit Verfahren zu alternativen Streitbeilegungen (ADR) zur Streitschlichtung zwischen Zahlungsdienstanbietern und –nutzern wird im Leitlinienentwurf nicht näher eingegangen. Die Konsultationsfrist läuft bis 16. Mai 2017.