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Die Schweiz ist seit vielen Jahren ein beliebtes Wohnsitzland für Wohlhabende. Gründe dafür gibt es viele, darunter die politische Stabilität und zentrale Lage in Europa. Auch aktuelle geopolitische Entwicklungen sorgen für eine weiter steigende Attraktivität des Alpenlandes. Und ein zusätzlicher Faktor sind nicht zuletzt die steuerlichen Vorteile, die die Schweiz bietet. Dazu gehören insbesondere die niedrigen Einkommen- und Vermögenssteuersätze.

Steuerliche Aspekte der Wohnsitzverlagerung von Deutschland in die Schweiz

Ein Umzug von Deutschland in die Schweiz sollte sorgfältig geplant werden, insbesondere im Hinblick auf die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht und die entsprechenden Bestimmungen zur Wegzugsbesteuerung in Deutschland.

Dazu gehören einerseits die Einhaltung der nationalen deutschen Gesetzesbestimmungen und andererseits verschiedene Aspekte des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland. Nur wenn diese Vorschriften beachtet werden, ist ein Umzug auch steuerlich ratsam, um ungewollte finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.

Besteuerung in der Schweiz

Natürliche Personen, die in der Schweiz ansässig sind, werden im Allgemeinen auf der Grundlage ihres weltweiten Einkommens und Vermögens besteuert. Unter bestimmten Voraussetzungen können ausländische Staatsangehörige von der attraktiven Pauschalbesteuerung profitieren, wobei auch hier die im deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen ausgeführten Bestimmungen zu berücksichtigen sind. Gerade in diesen Zuzugsfällen haben Betroffene häufig noch (Unternehmens-)Vermögen in ihren Herkunftsstaaten, sodass sich das Problem der Bewertung ausländischer Gesellschaften für steuerliche Zwecke in der Schweiz stellt. Diese Bewertung hat insbesondere Bedeutung für die in der Schweiz erhobene Vermögenssteuer.

Die Vermögenssteuerbelastung in der Schweiz beträgt je nach Wohnsitzkanton/-gemeinde zwischen rund 0,1 und 1 Prozent. Somit kann der ermittelte Vermögenssteuerwert beziehungsweise eine optimierte Steuerbewertung der privat gehaltenen Wertpapiere und Beteiligungen einen maßgeblichen Einfluss auf die Vermögens- beziehungsweise Gesamtsteuerbelastung eines Anteilsinhabers haben.

Steuerliche Bewertung von ausländischen Unternehmen

Die Rahmenbedingungen zur Bewertung solcher Beteiligungen für schweizerische Vermögenssteuerzwecke sind im Kreisschreiben 28 der Eidgenössischen Steuerverwaltung („KS 28“) festgehalten. Diese steuerliche Verwaltungsanweisung sieht verschiedene Bewertungsmethoden vor, die das Ergebnis der Bewertung und somit die Vermögenssteuerlast von Anteilsinhabern maßgeblich beeinflussen.

Das Vermögen von natürlichen Personen ist für Steuerzwecke zum Marktwert zu bewerten. Während der Marktwert von börsennotierten Anteilen dem Börsenkurs entspricht, erfolgt die Bewertung von nicht-börsennotierten Anteilen grundsätzlich nach den Bestimmungen des KS 28. Dies bezweckt eine in der Schweiz einheitliche Vermögenssteuerbewertung inländischer und ausländischer Wertpapiere, die an keiner Börse beziehungsweise nicht regelmäßig außerbörslich gehandelt werden.

Die anwendbaren Bewertungsmethoden unterscheiden sich je nach Geschäftstätigkeit der Unternehmung. Reine Holding-, Vermögensverwaltungs- und Finanzierungsgesellschaften werden zum Net Asset Value („Substanzwert“) bewertet.

Bei Handels-, Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften ergibt sich der Unternehmenswert aus der doppelten Gewichtung des Ertragswertes und der einfachen Gewichtung des Substanzwertes. Der Substanzwert einer Gesellschaft entspricht grundsätzlich dem steuerlichen Eigenkapital. Danach werden stille Reserven zum Beispiel auf Wertpapieren, Beteiligungen und Liegenschaften – unter Abzug der latenten Steuern – zum Substanzwert hinzugerechnet.

Bei Unternehmensbewertungen, bei denen der Ertragswert einer Gesellschaft heranzuziehen ist, wird auf die zukünftigen Erfolgsaussichten des Unternehmens basierend auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit abgestellt. Dabei kann grundsätzlich zwischen zwei Modellen gewählt werden, die entweder das aktuelle Steuerjahr und eine Vorjahresperiode (Modell 1) oder das aktuelle Steuerjahr und zwei (Modell 2) Vorjahresperioden berücksichtigen.

Was bedeutet das für Sie?

Wie bei einem internationalen Wohnsitzwechsel üblich, sollten die steuerlichen Auswirkungen sowohl im Wegzugs- als auch im Zuzugsstaat sorgfältig geprüft werden, um etwaige Kostenfallen zu vermeiden. Die Komplexität der deutschen Wegzugsbesteuerungsregeln erhöht den Planungsbedarf in Deutschland. Es ist daher empfehlenswert, sich ganzheitlich beraten zu lassen.